Pflegende Angehörige

Sie pflegen einen nahestehenden Menschen –
wir unterstützen Sie.

Pflegende Angehörige können für die Pflege von Angehörigen entlöhnt und von der Spitex Impuls fachlich begleitet werden.

 

Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Pflegende Angehörige sind Menschen, die regelmässig Verwandte oder nahestehende Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag unterstützen – sei es zu Hause oder unterwegs.
 
 

Die Spitex Impuls bietet ihnen Entlastung, die sie Verdienen:

Finanzielle Sicherheit

Als pflegender Angehöriger leisten Sie jeden Tag Grosses. Mit einer finanziellen Unterstützung von der Spitex Impuls sichern Sie sich eine faire Entschädigung die Ihnen hilft, Lohnausfälle auszugleichen, die Rentenvorsorge zu stärken und Ihre Zukunft abzusichern.

Fachliche Begleitung

Die Spitex Impuls begleitet Sie mit Fachwissen, Herz und verlässlicher Unterstützung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Angehörigen zuhause gut versorgt sind und Sie dabei entlastet werden. Unsere Pflegefachpersonen stehen Ihnen persönlich zur Seite – mit praxisnahen Tipps, regelmässigen Besuchen und professioneller Unterstützung im Pflegealltag. So gewinnen Sie Sicherheit und Vertrauen in Ihre Aufgaben.

Emotionaler Beistand

Pflege kann emotional fordernd sein. Die Spitex Impuls hört zu, entlastet Sie und bietet Orientierung in schwierigen Momenten. Gemeinsam schaffen wir eine Umgebung, in der sich Ihre Angehörigen zuhause wohl und geborgen fühlen.

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Die Tabelle veranschaulicht den Unterschied zwischen Betreuungs- und Pflegetätigkeiten bei der Angehörigenpflege
und wie diese entlöhnt werden.

Grundpflege

Grundpflege umfasst Körperpflege, Mobilisation oder andere Tätigkeiten des täglichen Lebens.

Beispiele

  • Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Begleitung und Unterstützung beim Toilettengang
  • Massnahmen zur Dekubitusprophylaxe
Leistungen der Grundpflege werden von der Spitex Impuls vergütet.

Behandlungspflege

Behandlungspflege darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden.

Beispiele

  • Athemtherapie
  • Sondenernährung
  • Blasenspülung
  • Medikamente richten
  • Verbandswechsel und Wundspülungen
  • Pulskontrolle
  • Psychiatrische Leistungen: z. B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
Nur beruflich qualifizierte Angehörige können vergütet werden.

Betreuung

Betreuung umfasst Unterstützung zur Förderung des Wohlbefindens.

Beispiele

  • Wohnen & Haushalten: z. B. Bett machen, Kleiderpflege
  • Verpflegung: z. B. Einkaufen, Essen zubereiten
  • Diverses: z. B. Kleine finanzielle, administrative Aufgaben, Beziehung herstellen, informieren, motivieren
Keine Vergütung möglich.