Tarife

Wir sind klar strukturiert und orientieren uns an den gesetzlichen Vorgaben.
Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt und über die Grundversicherung abrechenbar.

Pflegeleistungen- KLV Leistungen

Unsere Tarife entsprechen den kantonalen Vorgaben und richten sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Ärztlich verordnete Pflegeleistungen werden gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) direkt über die Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet – abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt.

Die Mindestverrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.

Unabhängig vom Anbieter wird gemäss kantonaler Regelung im Kanton Zürich eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung von maximal CHF 7.65 pro Tag erhoben. Diese wird Ihnen separat in Rechnung gestellt – unabhängig von der Häufigkeit oder Dauer der Einsätze.

Zusatzleistungen- Nicht KLV Leistungen

Diese Leistungen zählen nicht zum Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenerstattung ist gegebenenfalls im Rahmen einer entsprechenden Zusatzversicherung möglich. Ohne eine solche Versicherung sind die anfallenden Kosten vom Patienten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.